Videoüberwachung
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Videoüberwachung in den MERKUR SPIELBANKEN ist überwiegend durch das Spielbankgesetz zur Kontrolle der Spielsicherheit sowie zur Sicherheit der Besucher vorgeschrieben. Die im Geltungsbereich der DSGVO zu bewertenden Videoüberwachungen dienen dem Schutz von Besuchern und Mitarbeitern und insbesondere präventivem Schutz vor Einbruch und Sachbeschädigung. Sie dienen im Schadensfall auch als Ermittlungshilfen und Beweissicherung sowie im Sinne des Spielbankengesetzes zur Einnahmenüberwachung, zum ordnungsgemäßen Spielablauf und zum Schutz der Besucher.
Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:
Es ist unser berechtigtes Interesse, den ordnungsgemäßen Spielbetrieb und die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern zu gewährleisten.
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die Aufzeichnungen werden gem. § 10c NSpielbG zwei Wochen lang gespeichert, auf Anordnung der Spielbankaufsicht auch darüber hinaus.
Die Videoüberwachung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus § 10c NSpielbG und § 6 NSpielO.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den vorgenannten Gesetzesnormen.
Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Bei Fragen erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten der MERKUR GROUP per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@merkur.com.